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   BPatG, 10.08.2022 - 9 W (pat) 58/19   

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BPatG, 10.08.2022 - 9 W (pat) 58/19 (https://dejure.org/2022,31714)
BPatG, Entscheidung vom 10.08.2022 - 9 W (pat) 58/19 (https://dejure.org/2022,31714)
BPatG, Entscheidung vom 10. August 2022 - 9 W (pat) 58/19 (https://dejure.org/2022,31714)
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  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 10.08.2022 - 9 W (pat) 58/19
    Mit dem nicht patentfähigen Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4a sind auch die auf diese Ansprüche direkt oder indirekt rückbezogenen jeweiligen Unteransprüche nicht schutzfähig (vgl. BGH GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 20.12.2018 - X ZR 56/17

    Recht zur Veränderung eines Patentanspruch unter Einbeziehung eines von der

    Auszug aus BPatG, 10.08.2022 - 9 W (pat) 58/19
    Deshalb darf ein Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (BGH GRUR 2005, 145 - elektronisches Modul; BGH GRUR 2019, 389 - Schaltungsanordnung III).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BPatG, 10.08.2022 - 9 W (pat) 58/19
    Für die Beurteilung des Streitfalles ist § 22 Abs. 1 letzter Halbs. PatG 1981 heranzuziehen, der die Erweiterung des Schutzbereichs des Patents als Nichtigkeitsgrund aufführt und damit voraussetzt, dass eine Erweiterung auch schon im Einspruchsverfahren unzulässig ist (BGH GRUR 1990, 432 - Spleißkammer).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 10.08.2022 - 9 W (pat) 58/19
    Hauptantrag: Die Prüfung der Patentfähigkeit erfordert regelmäßig eine Auslegung des Patentanspruchs, bei der dessen Sinngehalt in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern, zu bestimmen sind (BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 10.08.2022 - 9 W (pat) 58/19
    Dazu ist zu ermitteln, was sich aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als unter Schutz gestellte technische Lehre ergibt, wobei der Fachmann auch die Beschreibung und Zeichnungen heranzuziehen hat (BGH GRUR 2007, 859 - Informationsübermittlungsverfahren).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 10.08.2022 - 9 W (pat) 58/19
    Dies darf allerdings weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus BPatG, 10.08.2022 - 9 W (pat) 58/19
    Darüber hinaus darf allein aus Ausführungsbeispielen nicht auf ein engeres Verständnis des Patentanspruchs geschlossen werden (BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).
  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

    Auszug aus BPatG, 10.08.2022 - 9 W (pat) 58/19
    Deshalb darf ein Patentanspruch im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (BGH GRUR 2005, 145 - elektronisches Modul; BGH GRUR 2019, 389 - Schaltungsanordnung III).
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